Die Stimme der Natur
Natur und Umwelt brauchen Schutz. Dieser Schutz ist in verschiedenen Umweltgesetzen rechtlich verankert. Dank dem Verbandsbeschwerderecht können Umweltorganisationen, die sich seit mehr als zehn Jahren schweizweit für Natur und Umwelt einsetzen, in ausgewählten Fällen und nach sorgfältiger Analyse prüfen lassen, ob diese Gesetze eingehalten werden.
Kurz erklärt
Was ist das Verbandsbeschwerderecht?
Obwohl die Natur selbst ja keine Stimme erheben kann, muss es möglich sein, durch ein Gericht prüfen zu lassen, ob erhebliche Eingriffe in die Natur z.B. bei einem Energieprojekt gesetzeskonform sind. Deshalb braucht es das Verbandsbeschwerderecht (VBR): Die Natur erhält eine Stimme. Entscheide fällen immer die Richterinnen und Richter. Die Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten in hohem Mass gutgeheissen. So wurden in den letzten 10 Jahren in zwei von drei Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserungen für die Natur erzielt. Das zeigt, dass das VBR ein effizientes und bewährtes Instrument im Umweltrecht ist, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das VBR wurde zudem von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 mit 66 Prozent der Stimmen überaus deutlich bestätigt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Einsprache und einer Beschwerde?
Die Einsprache (juristisch auch "Einwendung" genannt) ist eine Stellungnahme, bevor ein Projekt bewilligt wird. Direkt Betroffene können Hinweise geben, wo private Interessen oder Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt verletzt sein dürften. Eine Einsprache ist kein Rechtsmittel. Sie hilft bei erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt, rechtskonforme Lösungen für die Projekte und die Bewilligungen der Behörden zu finden.
Wenn dies nicht gelingt, gibt es für direkt betroffene Private und in Vertretung der Natur für Verbände das Rechtsmittel der Beschwerde. Damit wird eine Bewilligung gerichtlich überprüft. Das Verbandsbeschwerderecht wird sehr sparsam und effizient eingesetzt: In zwei von drei Fällen wird damit eine Verbesserung für die Natur erreicht.
Zahlen & Fakten
- Das Verbandsbeschwerderecht kommt ausschliesslich zum Einsatz, damit unsere Gesetze eingehalten werden. In zwei von drei Fällen, in denen das Verbandsbeschwerderecht eingesetzt wird, gibt es dadurch die gesetzlich verlangten Verbesserungen für die Natur.
- Im Vergleich zum Beschwerderecht für Private wird das Verbandsbeschwerderecht sehr sparsam und effizient eingesetzt. Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten drei bis vier Mal häufiger gutgeheissen als Beschwerden von Privaten.
- Das Verbandsbeschwerderecht steht nur ausgewählten Umweltorganisationen zu, die sich seit über 10 Jahren und gesamtschweizerisch für den Schutz der Natur einsetzen. Zwischen 2010 und 2020 wurden 750 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum gab es im Schnitt weniger als 6 Verbandsbeschwerden pro Jahr, um beim Bau von erneuerbaren Energieprojekten die gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserungen für den Schutz der Natur zu erreichen.