Das Verbandsbeschwerderecht gibt der Natur eine Stimme
Die wunderschöne Schweizer Natur und Landschaft ist uns allen wichtig. Damit die Schweiz sie bewahren kann, gibt es Gesetze zu deren Schutz. Und da die Natur nicht selber dafür sorgen kann, dass diese Gesetze auch wirklich eingehalten werden, gibt es das Verbandsbeschwerderecht (VBR). Bei besonders heiklen Projekten mit Eingriffen in die Natur, können Umweltorganisationen von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen, ob unsere Gesetze zum Schutz der Natur auch tatsächlich eingehalten werden.
Sei es beim Bau von Infrastruktur, beim Artenschutz oder bei der Zulassung von Pestiziden: Das Verbandsbeschwerderecht hilft bessere, gesetzeskonforme Lösungen zu finden. Es stellt sicher, dass auch Natur und Umwelt im Bewilligungsprozess eine Stimme erhalten.
Damit Gesetze wirklich eingehalten werden
Um die wunderschöne Schweizer Natur und Landschaft zu bewahren, haben Parlament und Volk Gesetze beschlossen. Das Verbandsbeschwerderecht dient dazu, dass diese auch wirklich eingehalten werden. In Fällen von erheblichen Eingriffen in die Natur und nach sorgfältiger Prüfung ermöglicht das Verbandsbeschwerderecht, solche Projekte von Gerichten auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. Denn die Natur kann nicht für sich selbst einstehen.
Damit die Natur rechtliches Gehör erhält
Das Verbandsbeschwerderecht kommt nur in wenigen besonders kritischen Fällen von erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt zur Anwendung. Nämlich nur dann, wenn eine Bewilligung gemäss sorgfältiger Prüfung gegen bestehende Gesetze verstösst. In diesen seltenen Fällen beurteilen unabhängige Behörden oder Gerichte, ob die Gesetze eingehalten werden und die Natur genug bewahrt wird. Am Ende entscheiden immer Gerichte und Behörden, ob ein Projekt gesetzeskonform ist. Die Umweltorganisationen können lediglich eine Überprüfung des geltenden Rechts verlangen.
Sorgfältige Anwendung
Die Verbände setzen Beschwerden nur in besonders kritischen Fällen ein. Zwischen 2010 und 2023 wurden insgesamt 795 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum haben Umweltverbände im Schnitt weniger als 6 Beschwerden pro Jahr erhoben. Wenn sie gutgeheissen werden, bedeutet das, dass ohne die Überprüfung bestehendes Recht verletzt worden wäre. So tragen Beschwerden in mindestens zwei von drei Fällen dazu bei, dass auf Natur und Heimat in angemessener Form Rücksicht genommen wird.
Gute, rechtmässige Projekte sind ein Gewinn für die Projektträger, die Natur und die Gesellschaft. Nur gesetzeskonforme Projekte stossen in der Gesellschaft auch auf Akzeptanz.
Testimonials
Gemeinsam für den sorgfältigen Gebrauch und den Erhalt des bewährten Verbandsbeschwerderechts:
- Aqua Viva
- Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
- Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS)
- BirdLife Schweiz
- Dark-Sky Switzerland (DSS)
- Greenpeace Schweiz
- JagdSchweiz
- Mountain Wilderness
- Naturfreunde Schweiz (NFS)
- Pro Alps (ehem. Alpen-Initiative)
- Pro Natura
- PUSCH - Praktischer Umweltschutz
- Schweizer Alpen-Club (SAC)
- Schweizer Heimatschutz (SHS)
- Schweizerische Energie-Stiftung (SES)
- Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung (SGH)
- Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV)
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
- Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)
- Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
- WWF Schweiz