

Das Verbandsbeschwerderecht gibt der Natur eine Stimme
Die wunderschöne Schweizer Natur und Landschaft ist uns allen wichtig. Damit die Schweiz sie bewahren kann, gibt es Gesetze zu deren Schutz. Und da die Natur nicht selber dafĂŒr sorgen kann, dass diese Gesetze auch wirklich eingehalten werden, gibt es das Verbandsbeschwerderecht (VBR). Bei besonders heiklen Projekten mit Eingriffen in die Natur, können Umweltorganisationen von einem unabhĂ€ngigen Gericht ĂŒberprĂŒfen lassen, ob unsere Gesetze zum Schutz der Natur auch tatsĂ€chlich eingehalten werden.
Sei es beim Bau von Infrastruktur, beim Artenschutz oder bei der Zulassung von Pestiziden: Das Verbandsbeschwerderecht hilft bessere, gesetzeskonforme Lösungen zu finden. Es stellt sicher, dass auch Natur und Umwelt im Bewilligungsprozess eine Stimme erhalten.
Damit Gesetze wirklich eingehalten werden
Um die wunderschöne Schweizer Natur und Landschaft zu bewahren, haben Parlament und Volk Gesetze beschlossen. Das Verbandsbeschwerderecht dient dazu, dass diese auch wirklich eingehalten werden. In FĂ€llen von erheblichen Eingriffen in die Natur und nach sorgfĂ€ltiger PrĂŒfung ermöglicht das Verbandsbeschwerderecht, solche Projekte von Gerichten auf ihre RechtmĂ€ssigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen. Denn die Natur kann nicht fĂŒr sich selbst einstehen.

Damit die Natur rechtliches Gehör erhÀlt
Das Verbandsbeschwerderecht kommt nur in wenigen besonders kritischen FĂ€llen von erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt zur Anwendung. NĂ€mlich nur dann, wenn eine Bewilligung gemĂ€ss sorgfĂ€ltiger PrĂŒfung gegen bestehende Gesetze verstösst. In diesen seltenen FĂ€llen beurteilen unabhĂ€ngige Behörden oder Gerichte, ob die Gesetze eingehalten werden und die Natur genug bewahrt wird. Am Ende entscheiden immer Gerichte und Behörden, ob ein Projekt gesetzeskonform ist. Die Umweltorganisationen können lediglich eine ĂberprĂŒfung des geltenden Rechts verlangen.

SorgfÀltige Anwendung
Die VerbĂ€nde setzen Beschwerden nur in besonders kritischen FĂ€llen ein. Zwischen 2010 und 2023 wurden insgesamt 795 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum haben UmweltverbĂ€nde im Schnitt weniger als 6 Beschwerden pro Jahr erhoben. Wenn sie gutgeheissen werden, bedeutet das, dass ohne die ĂberprĂŒfung bestehendes Recht verletzt worden wĂ€re. So resultieren in zwei von drei FĂ€llen die gesetzlich vorgegebenen Verbesserungen fĂŒr Natur und Heimat. Gute, rechtmĂ€ssige Projekte sind ein Gewinn fĂŒr die ProjekttrĂ€ger, die Natur und die Gesellschaft. Nur gesetzeskonforme Projekte stossen in der Gesellschaft auch auf Akzeptanz.

Gemeinsam fĂŒr den sorgfĂ€ltigen Gebrauch und den Erhalt des bewĂ€hrten Verbandsbeschwerderechts:
- Aqua Viva
- Ărztinnen und Ărzte fĂŒr Umweltschutz
- BirdLife Schweiz
- Dark-Sky Switzerland (DSS)
- Greenpeace Schweiz
- JagdSchweiz
- Mountain Wilderness
- Naturfreunde Schweiz (NFS)
- Pro Alps (ehem. Alpen-Initiative)
- Pro Natura
- PUSCH - Praktischer Umweltschutz
- Schweizer Alpen-Club (SAC)
- Schweizer Heimatschutz (SHS)
- Schweizerische Energie-Stiftung (SES)
- Schweizerische Gesellschaft fĂŒr Höhlenforschung
- Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV)
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
- Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)
- WWF Schweiz