Häufig gestellte Fragen

Was ist das Verbandsbeschwerderecht?

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Da die Natur ja selber keine Stimme hat, können dank des Verbandsbeschwerderechts in besonders kritischen Fällen von erheblichen Eingriffen in die Natur und Umwelt und nach sorgfältiger Analyse Bewilligungen für Projekte durch ein Gericht überprüft werden. Dies betrifft lediglich einen ganz kleinen Teil aller Projekte. Entscheide fällen immer die Richter:innen. Das VBR ist ein wichtiges und bewährtes Instrument im Umweltrecht, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Zwischen 2010 und 2020 wurden 750 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum gab es im Schnitt weniger als sechs Verbandsbeschwerden pro Jahr, um die Einhaltung des geltenden Rechts bei erneuerbaren Energieprojekten sicherzustellen.

Wozu braucht es das Verbandsbeschwerderecht?

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Weil sich die Natur nicht selbst für ihre Interessen einsetzen kann. Das Verbandsbeschwerderecht gibt der Natur eine Stimme, welche von berechtigten Umweltorganisationen wahrgenommen wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Beschwerde und der Verbandsbeschwerde?

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Private können immer dann Beschwerde erheben, wenn sie sich von einem Projekt in ihren persönlichen Interessen betroffen fühlen (z.B. Anwohner eines Bauprojekts, wenn Grenzabstände nicht eingehalten werden). Eine Verbandsbeschwerde hingegen erfolgt im öffentlichen Interesse, wenn eine Verletzung des geltenden Umweltrechts droht. Im Vergleich zum Beschwerderecht für Private wird das Verbandsbeschwerderecht sehr sparsam und effizient eingesetzt. Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten drei bis vier Mal häufiger gutgeheissen als Beschwerden von Privaten. Eine Studie der Universität Genf zeigt, dass nur eine von 100 Beschwerden bei kantonalen Verwaltungsgerichten auf Grund des VBR eingereicht wurde. Der Rest waren private Beschwerden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einsprache und einer Beschwerde?

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Die Einsprache (juristisch auch "Einwendung" genannt) ist eine Stellungnahme, bevor ein Projekt bewilligt wird. Direkt Betroffene können Hinweise geben, wo private Interessen oder Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt verletzt sein dürften. Eine Einsprache ist kein Rechtsmittel. Sie hilft bei erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt, rechtskonforme Lösungen für die Projekte und die Bewilligungen der Behörden zu finden.

Die Beschwerde hingegen ist ein Rechtsmittel. Mit ihr wird eine gerichtliche Überprüfung einer Bewilligung ermöglicht. Das Verbandsbeschwerderecht wird sehr sparsam und effizient eingesetzt: In zwei von drei Fällen wird damit eine rechtlich nötige Verbesserung für die Natur erreicht.

Wer entscheidet, ob ein Projekt die Umweltgesetze verletzt oder nicht?

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Es entscheiden immer Gerichte und Behörden, ob ein Projekt gesetzeskonform ist. Eine Verbandsbeschwerde ermöglicht lediglich, dass sich ein Gericht überhaupt mit einem Fall eines erheblichen Eingriffs in Natur oder Umwelt befassen und die Einhaltung des geltenden Rechts überprüfen kann.

Wie wird das Verbandsbeschwerderecht angewendet?

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Das Verbandsbeschwerderecht kommt gestützt auf Art.12 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und Art.55 Umweltschutzgesetz (USG) zur Anwendung. Bei erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt lassen sich so Verfügungen überprüfen, die unter anderem den Schutz des Waldes, den Schutz der Gewässer sowie den Schutz von Landschaften und Biotopen betreffen. Ebenfalls kann eine rechtliche Überprüfung angestossen werden bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone und bei Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Greenpeace und WWF haben zudem auch ein Parteistellungsrecht im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Interessen der Natur und Umwelt bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln wahren.

Welche Organisationen sind einspracheberechtigt?

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Die gemäss NHG und USG beschwerdeberechtigten Organisationen werden vom Bundesrat in der Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Organisationen festgelegt. Aktuell handelt es sich um 31 Organisationen.

Wie viele Verbandsbeschwerden führen zu einer Verbesserung für die Natur?

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In den letzten zehn Jahren wurden in zwei von drei Fällen die gesetzlich verlangten Verbesserungen für die Natur erreicht.

Müssen die beschwerdeberechtigten Organisationen Rechenschaft ablegen?

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Ja, denn die beschwerdeberechtigten Organisationen müssen dem Bundesamt für Umwelt jedes Jahr Bericht erstatten. Dieses führt eine jährliche Statistik.

Warum kann es zu Bewilligungen kommen, die nicht rechtskonform sind?

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Das Umweltrecht bedingt eine hohe Fachkompetenz und Detailkenntnisse im Recht und im Naturschutz. Zudem haben die Behörden jährlich Hunderte von Projekten zu prüfen und Bewilligungen auszustellen. Nicht in allen Behörden sind für diese aufwändige Facharbeit die notwendigen Ressourcen vorhanden.